Im nachfolgenden finden Sie einen kurzen Überblick, wie die Besichtigung im Zuge eines Bootsgutachtens oder Yachtgutachtens klassischer Weise abläuft.

Für ein Gutachten mit vollem Prüfumfang erstreckt sich die Dauer der Begutachtung bei Booten ab ca 40 Fuss in der Regel über zwei Tage.

Ablauf Einer Begutachtung

Phase 1
Rumpf Inspektion

Yachtgutachten Ablaufplan: Rumpf Inspektion

Die Inspektion des Rumpfes bildet in der Regel den Auftakt der Besichtigung und enthält neben der Überprüfung des UW-Schiffs auch die Prüfung aller Borddurchlässe sowie der Steuer- und Antriebsanlage.

Soll auch eine Feuchtemessung erfolgen, so empfiehlt es sich, das Boot mindestens 3 bis 4 Tage vorher auf Trockendock zu lagern, um verwertbare Messergebnisse zu gewährleisten.

Phase 2
Deck und Aufbauten

Yachtgutachten Ablaufplan: Deck und Aufbauten

Im nächsten Schritt geht es an die Inspektion des Decks und der Aufbauten sowie sämtlicher Hardware in diesen Bereichen – vom Ankerzeug über die Navigationsbeleuchtung bis hin zur Reling. Besonderes Augenmerk gilt in dieser Phase auch der Rumpf-Deck Verbindung, da diese eine besonders kritische Funktion für die strukturelle Belastbarkeit eines Bootes übernimmt.

Phase 3
Maschinen und Bordsysteme

Yachtgutachten Ablaufplan: Maschinen und Bordsysteme

Im Anschluss geht es an das Herztück jedes Bootes: der Maschinenanlage inklusive zugehöriger Peripherie.

Ausserdem werden in dieser Phase auch sämtliche strukturellen Komponenten wie Stringer, Schoten und Wrangen überprüft.

Phase 4
Interieur und Komfortsysteme

Als nächster Schritt erfolgt die Inspektion des gesamten Interieurs sowie aller Komfort- und Cockpitsysteme.

Auf Wunsch kann in dieser Phase auch eine thermografische Überprüfung der elektrischen Einrichtungen (Schaltkasten, etc…) erfolgen.

Phase 5
Sea Trial

Ankaufsgutachten für Boote Ablaufplan: Sea Trial

Ist bis hierher soweit gewährleistet, dass das Boot seetüchtig ist, folgt der Sea Trial. Hierbei wird mit dem Skipper ein detaillierter Ablaufplan unterschiedlicher Manöver (wie zB „Back-Down“ Test und „Wide open Throttle Test“) festgelegt, damit sichergestellt wird, dass alle kritischen Systeme entsprechend belastet werden, um deren einwandfreie Funktion zu überprüfen.

Natürlich kann der Ablaufplan von Fall zu Fall auch etwas von dieser Reihenfolge abweichen. In der Regel aber hat sich diese Vorgangsweise sehr gut bewährt, zumal sie erlaubt, eventuelle Mängel und Verdachtsmomente vorab zu identifizieren und diesen dann während der Belastungen beim Sea-Trial besondere Aufmerksamkeit zu widmen.

Checkliste für die Begutachtung

Um für alle Beteiligten einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen, finden Sie nachfolgend eine Aufstellung aller organisatorischen Belange, die im Vorfeld der Besichtigung zu klären sind. Selbstverständlich begleiten wir Sie gerne unterstützend durch all diese Schritte.

Einwilligung des eigners einholen

Jede Begutachtung setzt natürlich erst einmal voraus, dass der Eigner seine Zustimmung erteilt.
Zuständigkeit: Auftraggeber, Broker

Versicherungs-deckung klären

Soll eine Probefahrt durchgeführt werden, muss sichergestellt sein, dass das Boot eine gültige Kaskodeckung aufweist.
Zuständigkeit: Auftraggeber, Broker

Skipper organisieren

Für den Fall, dass weder Auftraggeber noch Eigner bei der Probefahrt anwesend sind, ist ein vom Eigner autorisierter Skipper erforderlich.
Zuständigkeit: Auftraggeber, Broker, Eigner

Kran- oder Sliptermine vereinbaren

Beachten Sie, dass das Boot im Falle einer Feuchtemessung mindestens 3 Tage vor der Begutachtung aus dem Wasser geholt werden sollte.
Zuständigkeit: Auftraggeber, Broker, Eigner

Ab- und Aufplanen

Ganz- oder Winterpersennings müssen vor der Begutachtung abgenommen bzw. danach wieder aufgeplant werden.
Zuständigkeit: Auftraggeber, Broker, Eigner

Zugang und Papiere sicherstellen

Stellen Sie sicher, dass zur Begutachtung alle erforderlichen Schlüssel (Zutritt, Motoren) zur Verfügung stehen. Im Falle einer Probefahrt auch die erforderlichen Zulassungsdokumente.
Zuständigkeit: Auftraggeber, Broker, Eigner